Und wann kommt die Regelversorgung? Rechtsansprüche auf Verstetigung von neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekten
Monitor Versorgungsforschung · 2022-01-28 · 2022 (01) · 72-76
DOI: 10.24945/mvf.01.22.1866-0533.2377 ↗Santrauka
Der Innovationsfonds gem. § 92a SGB V fördert seit 2016 – und noch bis 2024 – Projekte der neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung im Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro. Immer mehr Projekte werden abgeschlossen, Wissenschaftler und Patienten hoffen nach positiver Evaluation der Versorgungskonzepte auf eine Überführung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Doch: Ist diese Hoffnung rechtlich überhaupt haltbar? Und wenn ja, durch welche gesetzlichen Vorgaben?
EUVIMED